für Auftragenehmer:
Marketingrecht, Werberecht und Designrecht

Ob als Werbeagentur, Designer, Webentwickler, Texter, Fotograf oder Druckerei: Nicht jeder Kundenauftrag läuft rund. Immer wieder kommt es zu Problemen, z.B.: weil Ihr Auftraggeber

  • mit Ihrer Leistung nicht zufrieden ist
  • weitere Leistungen von Ihnen (ohne Mehrkosten) erwartet
  • Ihre Leistungen nicht abnimmt
  • Ihre Rechnungen nicht oder nicht in voller Höhe bezahlt
  • Ihre Leistungen in einer Weise nutzt, die vertraglich nicht vereinbart wurde
  • ggf. unberechtigte Herausgabeansprüche gegen Sie erhebt
  • Haftungsrisiken oder andere Nachteile auf Sie abwälzen will.

Ob mit einer schnellen, außergerichtlichen Klärung oder im Rahmen eines gerichtlichen Prozesses:

Mit meiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt und zugleich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und Gerichtsgutachter für Marketing und Werbung (einschließlich Leistungshonorierung) stehe ich Ihnen bei Bedarf zur Durchsetzung Ihrer Interessen zur Seite. Bundesweit.

Im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit profitieren Sie insbesondere davon, dass durch die spezielle fachliche Expertise im Marketing

  • eine bessere Verhandlungsposition
  • eine gute Vergleichslösung bzw.
  • ein für Sie vorteilhaftes Urtei

erzielt werden können.

Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens kann dies zugleich die Einholung eines, ggf. kostspieligen, Gutachtens durch das Gericht entbehrlich machen.